Kreisschützengesellschaft zum Gesundheitsschutz

Durch den Landessportbund wurden uns die Hinweise zu Auslegungsregeln im Zusammenhang mit „Lockerungen“ der bestehenden Einschränkungen des Sports übermittelt, die der Kreisvorstand gerne zur Verfügung stellt, sh. Link. Dabei ist es nur im Genehmigungsverfahren mit dem zuständigen Gesundheitsamt möglich, Ausnahmen zum Sportreiben unter Einhaltung der Abstands- und Hygienevorschriften zu erlangen und unter Verantwortung des jeweiligen Vereins den Sport zu betreiben.                                       Der Vorstand Stand 28.04.2020

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Entsprechend der Erklärung des DSB und des BSB sind die Kreismeisterschaften der Kreisschützengesellschaft Uckermark ausgesetzt. Alle Ausschreibungstermine verlieren ihre Gültigkeit. Der Kreisverband wird  nach den zu erwartenden Festlegungen des Landesverbands den Wettkampfbetrieb zu gegebener Zeit wieder aufnehmen. Wir empfehlen den Vereinen ihre Tätigkeit bis einschließlich zu unterbrechen und dem Gesundheitsschutz der Mitglieder , ihrer Angehörigen und den Freunden den Vorrang zu geben.

Alle weiteren Maßnahmen sollten unter Berücksichtigung der Abstands- und Hygieneregeln betrachtet werden, die sicher noch mehrere Monate zu beachten sind.

Danke für Euer Verständnis.
Euer Kreisschützenmeister.

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